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Soldaten auf Zeit Zusatzversorgung für Soldaten auf Zeit im Rahmenvertrag

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Warum eine Zusatzversorgung für Soldaten auf Zeit?

Ihr besonderer finanzieller Schutz für den Fall der Dienstunfähigkeit

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Sie sind Soldat auf Zeit. Für die Dauer Ihrer Dienstzeit können Sie sich auf einen sicheren Arbeitsplatz und auf ein regelmäßiges Einkommen verlassen. Alle Möglichkeiten, die junge Menschen heute haben, stehen auch Ihnen offen, z. B. zu reisen, Sport zu treiben, einen eigenen Wagen zu fahren und viele andere Dinge.
Im Falle einer Dienstunfähigkeit kann sich das schnell ändern. Sie werden entlassen. Die Zusatzversorgung des Rahmenvertrags Bundeswehr bietet Ihnen für diesen Fall:

  • Finanzielle Absicherung bei Dienstunfähigkeit
  • Finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall

Zwei Beispiele für die finanziellen Folgen bei Dienstunfähigkeit

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Laura, mit dem Ziel, ein Studium bei der Bundeswehr zu absolvieren

Dienstunfähig aufgrund einer Stoffwechselerkrankung mit Absicherung gegen Dienstunfähigkeit

Zum Video
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Jan, mit dem Ziel, eine Ausbildung bei der Bundeswehr zu machen und vielleicht Berufssoldat zu werden

Dienstunfähig nach einem Autounfall ohne Absicherung gegen Dienstunfähigkeit

Zum Video

Ihre Situation bei Dienstunfähigkeit

Was bedeutet Dienstunfähigkeit?

Entspricht der Tauglichkeitsgrad eines Soldaten nicht mehr den gesundheitlichen Anforderungen, die an ihn als Soldaten auf Zeit zu stellen sind, so wird er dienstunfähig. Das bedeutet, dass der Soldat aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, seine Dienstpflichten zu erfüllen und die Bundeswehr verlassen muss.

Dienstunfähigkeit kann verursacht werden durch Krankheit bzw. einen  Unfall im außerdienstlichen Bereich, einen Dienstunfall bzw. Einsatzunfall sowie durch sonstige Wehrdienstbeschädigung. 

Folgen der Entlassung wegen Dienstunfähigkeit

  • Verlust des sicher geglaubten Arbeitsplatzes
  • Wegfall der Dienstbezüge
  • Teilweiser oder völliger Verlust der Übergangsgebührnisse
    und der Übergangsbeihilfe
  • Wegfall der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung
  • Gesundheitszustand erschwert die Suche nach neuem Arbeitsplatz
  • Im Allgemeinen kein Rentenanspruch bei Dienstunfähigkeit - es erfolgt lediglich eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung für die abgeleistete Dienstzeit

Weitere Folgen der Entlassung wegen Dienstunfähigkeit

Eine Entlassung aus der Bundeswehr bedeutet nicht, dass der Soldat seinen erlernten Zivilberuf oder einen anderen nicht mehr ausüben oder einer Erwerbstätigkeit gar nicht mehr oder nur eingeschränkt nachgehen kann. In über 90 % aller Fälle von Dienstunfähigkeit liegt nicht zugleich eine Erwerbs­minder­ung oder Berufsunfähigkeit vor.

Sollte dies doch der Fall sein, wird eine geringe Erwerbs­minderungs­rente auch erst dann geleistet, wenn mindestens 5 Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt bzw. in der Summe aus Beitragszeit und Dienstzeit 5 Jahre erreicht wurden. Das ist bei jungen Soldaten oft nicht der Fall.

Daher Vorsicht:
Dienstunfähigkeit als Soldat löst nicht automatisch einen Leistungsanspruch aus dem gesetzlichen Sicherungssystem oder aus einer privat abgeschlossenen Berufs- und Erwerbs­unfähigkeits­versicherung aus

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Die Leistungen bei Wehrdienstbeschädigung

Erleidet ein Soldat eine gesundheitliche Schädigung, die durch eine Wehrdienstverrichtung, durch einen während der Ausübung des Dienstes eingetretenen Unfall oder durch die dem Wehrdienst eigentümlichen Verhältnisse verursacht wurde (auch bei Verwendung im Ausland), gilt dies als Wehrdienstbeschädigung.

Je nach Grad der Schädigungsfolgen können hierdurch gewisse Rentenansprüche entstehen, welche jedoch zur Erhaltung des gewohnten Lebensstandards nicht ausreichen. Weitere Leistungen des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr als Leistungsträger sind abhängig von Umstand und Schwere des Falles möglich.

Grundrente

Die Situation der Hinterbliebenen im Todesfall

Die Versorgung der Hinterbliebenen eines Soldaten auf Zeit

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Nach dem Tod eines Soldaten erhält die Witwe aus der gesetzlichen Rentenversicherung eine Witwenrente, soweit der Verstorbene die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt hatte. Dabei wird je nach Lebenssituation zwischen der Großen Witwenrente (55 % der Rente des verstorbenen Soldaten) und der Kleinen Witwenrente (25 % der Rente des ver­storbenen Soldaten für längstens 2 Jahre) unterschieden.

Weitere Leistungen der Hinterbliebenenversorgung bei Soldaten auf Zeit:

  • Die Halbwaisenrente beträgt 10 %, die Vollwaisenrente 20 % der Rente des Verstorbenen
  • Sterbegeld wird in Höhe der 2-fachen Monatsdienstbezüge ausgezahlt
  • Bei Tod nach einer Wehrdienstbeschädigung bezieht die Witwe eine zusätzliche Grundrente von 537 €
  • Zusätzlich erhalten Halbwaisen 234 € und Vollwaisen 410 € Rente

Auch wenn Witwen und Waisen zusätzlich sogenannte ein­kommens­abhängige Ausgleichsrenten gewährt werden, ergeben sich in jedem Fall erhebliche Versorgungslücken für die Hinterbliebenen.

Der Rahmenvertrag

Der Rahmenvertrag

Im Fall einer Dienstunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen müssen Sie mit erheblichen finanziellen Einbußen rechnen, insbesondere wenn keine Wehr­dienst­beschädigung vorliegt.

Auch für die Hinterbliebenen ergeben sich nach dem Tod eines Soldaten erhebliche Versorgungslücken.

Die Zusatzversorgung durch den Rahmenvertrag Bundeswehr mit dem Bundesministerium der Verteidigung bietet die einzigartige Möglichkeit, sich gegen die Folgen einer Entlassung wegen Dienstunfähigkeit abzusichern und für Hinterbliebene vorzusorgen. 

Weitere Informationen zum Rahmenvertrag

Ihre Vorteile durch die Zusatzversorgung

  • Versicherungsschutz bei allen vom Bundestag beschlossenen Einsätzen – auch bei Einsatz von Waffengewalt
  • Versicherungsschutz weltweit bei Krankheiten und Unfällen im Dienst und während der Freizeit
  • Eine monatliche Rente bis zum versicherten Endalter
  • Eine Todesfallleistung zur Hinterbliebenenversorgung
  • Zuschlagfreie Versicherung aller militärischen Risiken, auch für das besonders gefährdete Personal (z. B. Strahlflugzeugführer, KSK, Fallschirmjäger, Kampfschwimmer, U-Boot-Besatzungen)
  • Möglichkeit der Fortführung der Zusatzversorgung nach Dienstzeitende beim Rahmenvertrag oder einem der 20 Konsorten als BU/DU-Versicherung
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Die Zusatzversorgung im Rahmenvertrag Bundeswehr

Weitere Details zur Zusatzversorgung im Überblick

Sicherheit bei Dienstunfähigkeit ist einfach unverzichtbar

Mit der Zusatzversorgung durch den Rahmenvertrag Bundeswehr genießen Soldaten auf Zeit einen einzigartigen Versicherungsschutz.
Sie selbst sind damit gegen die Folgen einer Entlassung wegen Dienstunfähigkeit abgesichert und im Ernstfall ist für ihre Hinterbliebenen finanziell vorgesorgt. 

Für weiterführende Fragen zur Zusatzversorgung und dem Rahmenvertrag Bundeswehr mit dem Bundesministerium der Verteidigung stehen wir Ihnen gerne zur  Verfügung: Nutzen Sie die persönliche Beratung durch Ihren Rahmenvertragsbeauftragten, unsere Service- Hotline oder kontaktieren Sie uns ganz einfach per Formular "Nachricht senden".

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Weiterer Versicherungsschutz im Rahmenvertrag Bundeswehr