
Berufssoldaten
Zusatzversorgung für
Berufssoldaten im Rahmenvertrag

Als Berufssoldat können Sie sich während Ihrer Dienstzeit auf einen sicheren Arbeitsplatz und auf ein regelmäßiges Einkommen verlassen. Mit dem Erreichen der Altersgrenze scheiden Sie als Berufssoldat aus und beziehen ein Ruhegehalt, sodass im Alter vorgesorgt ist.
Im Falle einer Dienstunfähigkeit kann sich das schnell ändern. Sie werden vorzeitig in den Ruhestand versetzt und müssen mit erheblichen finanziellen Einbußen rechnen.
Die Zusatzversorgung des Rahmenvertrags Bundeswehr bietet Ihnen:
Erleidet ein Soldat eine gesundheitliche Schädigung, die durch eine Wehrdienstverrichtung, durch einen während der Ausübung des Dienstes eingetretenen Unfall oder durch die dem Wehrdienst eigentümlichen Verhältnisse verursacht wurde (auch bei Verwendung im Ausland), gilt dies als Wehrdienstbeschädigung.
Je nach Grad der Schädigungsfolgen können hierdurch gewisse Rentenansprüche entstehen, welche jedoch zur Erhaltung des gewohnten Lebensstandards nicht ausreichen. Weitere Leistungen des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr als Leistungsträger sind abhängig von Umstand und Schwere des Falles möglich.
Die Hinterbliebenenversorgung umfasst die Bezüge für den Sterbemonat, das Sterbegeld in Höhe des Zweifachen der letzten Bezüge sowie das Witwen- und Waisengeld. Das Witwengeld beträgt 55 % des Ruhegehalts oder 60 % des Unfallruhegehalts des Verstorbenen. Als Waisengeld werden 12 %, als Vollwaisengeld 20 % und als Unfallwaisengeld 30 % des jeweiligen Ruhegehalts gezahlt. Unter bestimmten Umständen, wie z. B. bei einem Einsatzunfall, ist zusätzlich eine einmalige Entschädigung bzw. Unfallentschädigung möglich, dennoch ergeben sich in der Regel erhebliche Versorgungslücken für die Hinterbliebenen.
Optimaler Schutz bei Dienstunfähigkeit und Altersvorsorge - Die Zusatzversorgung für Berufssoldaten -
Die Zusatzversorgung im Rahmenvertrag Bundeswehr bietet Berufssoldaten einen unverzichtbaren Versicherungsschutz. Im Falle einer Dienstunfähigkeit sind Sie optimal abgesichert. Zudem sind auch Ihre Hinterbliebenen im Ernstfall gut versorgt.
Für weiterführende Fragen zur Zusatzversorgung und dem Rahmenvertrag Bundeswehr mit dem Bundesministerium der Verteidigung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Nutzen Sie die persönliche Beratung durch Ihren Rahmenvertragsbeauftragten, unsere Service- Hotline oder kontaktieren Sie uns ganz einfach per E-Mail.