Ihr Ruhegehalt bei vorzeitigem Ausscheiden wegen Dienstunfähigkeit errechnet sich aus den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen und der ruhegehaltfähigen Dienstzeit.

Zur bisher abgeleisteten Dienstzeit werden 2/3 der Zeit zwischen der Versetzung in den Ruhestand und dem 60. Lebensjahr hinzugerechnet.

Die gesamte ruhegehaltfähige Dienstzeit wird seit dem 01.01.2011 mit dem Faktor 1,79375 multipliziert (bei Dienstunfall wie zuvor mit 1,875). Daraus ergibt sich der Prozentsatz, nach dem Ihr Versorgungsanspruch festgelegt wird.

Beispiel

Der Versorgungsanspruch wird darüber hinaus um den Versorgungsabschlag von 10,8 % gemindert!
Dies gilt auch für das folgende Beispiel:

Beispiel für die Berechnung der Dienstbezüge und des Ruhegehalts eines Hauptmanns bei Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit im Alter von 32 Jahren;
BesGrp A12, verheiratet, 1 Kind, Beträge Stand 01.01.2012:

Dienstbezüge

Die Mindestversorgung

Bei vorzeitiger Zurruhesetzung wird in jedem Fall ein Mindestruhegehalt gewährt. Seine Höhe beträgt 35 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (amtsbezogene Mindestversorgung) oder – falls dies günstiger ist – 65 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A4, Erfahrungsstufe 8 (amtsunabhängige Mindestversorgung).

Die Bruttobezüge eines verheirateten Soldaten ohne Kinder belaufen sich danach auf 1.478,27 €.