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Berufssoldaten Zusatzversorgung für
Berufs­soldaten im Rahmen­vertrag

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Warum eine Zusatzversorgung für Berufssoldaten?

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Ihr zuverlässiger finanzieller Schutz bei Dienstunfähigkeit

Als Berufssoldat können Sie sich während Ihrer Dienstzeit auf einen sicheren Arbeitsplatz und auf ein regelmäßiges Einkommen verlassen. Mit dem Erreichen der Altersgrenze scheiden Sie als Berufssoldat aus und beziehen ein Ruhegehalt, sodass im Alter vorgesorgt ist.
Im Falle einer Dienstunfähigkeit kann sich das schnell ändern. Sie werden vorzeitig in den Ruhestand versetzt und müssen mit er­heb­lichen finanziellen Einbußen rechnen.
Die Zusatzversorgung des Rahmenvertrags Bundeswehr bietet Ihnen:

  • Finanzielle Absicherung bei Dienstunfähigkeit
  • Finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall

Ihre Situation bei Dienstunfähigkeit

Was bedeutet Dienstunfähigkeit?

Ein Berufssoldat wird dienstunfähig, wenn der Tauglichkeitsgrad nicht mehr den gesundheitlichen Anforderungen entspricht, die an ihn zu stellen sind. Im Falle einer Dienstunfähigkeit wird ein Berufssoldat in den Ruhestand versetzt.   
Dienstunfähigkeit kann verursacht werden durch Krankheit bzw. einen Unfall im außerdienstlichen Bereich, einen Dienstunfall bzw. Einsatzunfall sowie durch sonstige Wehrdienstbeschädigung.

Die Folgen bei Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit

  • Ruhegehalt, Unfallruhegehalt und sogar erhöhtes Unfallruhegehalt sind geringer als die aktuellen Dienstbezüge
  • Alters- und dienstgradabhängige Versorgung evtl. nur durch Mindestruhegehalt
  • Keine Aussicht mehr auf Beförderung oder Aufsteigen in den Erfahrungsstufen, damit Verbleib auf letztem finanziellen Status
  • Entfall der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung - Kosten für private Kranken- bzw. Restkostenversicherung fallen an
  • Möglichkeit des Zuverdienstes durch Krankheits- oder Unfallfolgen erschwert
  • Hinterbliebenenversorgung im Todesfall geringer

Die Leistungen bei Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit

Bei vorzeitigem Ausscheiden wegen Dienstunfähigkeit erhalten Berufssoldaten ein Ruhegehalt. Dieses errechnet sich aus den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen und der ruhegehaltfähigen Dienstzeit. In jedem Fall wird bei einer vorzeitigen Zurruhesetzung ein Mindestruhegehalt gewährt, die sogenannte Mindestversorgung. Diese beträgt mindestens 35 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge.

Werden Sie nach einem Dienstunfall wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt, erhalten Sie ein Unfallruhegehalt. Das Unfallruhegehalt beträgt mindestens 66,67 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, jedoch nicht mehr als 75 %. Unter bestimmten Umständen, wie z. B. bei einer Dienstunfähigkeit nach einem Einsatzunfall und einem Grad der Schädigungsfolgen von mindestens 50, kann auch ein erhöhtes Unfallruhegehalt sowie eine einmalige Unfallentschädigung gezahlt werden. Bei Schädigungen im Auslandseinsatz kommen auch Leistungen nach dem Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz infrage.

Ihre Situation bei Wehrdienstbeschädigung

Die Leistungen bei Wehrdienstbeschädigung

Erleidet ein Soldat eine gesundheitliche Schädigung, die durch eine Wehrdienstverrichtung, durch einen während der Ausübung des Dienstes eingetretenen Unfall oder durch die dem Wehrdienst eigentümlichen Verhältnisse verursacht wurde (auch bei Verwendung im Ausland), gilt dies als Wehrdienstbeschädigung.

Je nach Grad der Schädigungsfolgen können hierdurch gewisse Rentenansprüche entstehen, welche jedoch zur Erhaltung des gewohnten Lebensstandards nicht ausreichen. Weitere Leistungen des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr als Leistungsträger sind abhängig von Umstand und Schwere des Falles möglich.

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Die Situation der Hinterbliebenen im Todesfall

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Die Versorgung der Hinterbliebenen eines Berufssoldaten

Die Hinterbliebenenversorgung umfasst die Bezüge für den Sterbemonat, das Sterbegeld in Höhe des Zweifachen der letzten Bezüge sowie das Witwen- und Waisengeld. Das Witwengeld beträgt 55 % des Ruhegehalts oder 60 % des Unfallruhegehalts des Verstorbenen. Als Waisengeld werden 12 %, als Vollwaisengeld 20 % und als Unfallwaisengeld 30 % des jeweiligen Ruhegehalts gezahlt. Unter bestimmten Umständen, wie z. B. bei einem Einsatzunfall, ist zusätzlich eine einmalige Entschädigung bzw. Unfallentschädigung möglich, dennoch ergeben sich in der Regel erhebliche Versorgungslücken für die Hinterbliebenen.

Die Zusatzversorgung – Unser Absicherungs­konzept für Soldaten

Der Rahmenvertrag

Bei Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit müssen Sie mit erheb­lichen fin­anz­iellen Einbußen rechnen. Vor allem bei Krankheit oder Unfall im außer­dienst­lichen Bereich bleibt Ihr Ruhegehalt weit hinter den letzten Dienstbezügen zurück.
Im Todesfall gilt dies auch für die Ver­sorgungs­bezüge Ihrer Hinterbliebenen. Außerdem erreichen Sie als Berufssoldat Ihre besondere Altersgrenze im Gegensatz zu Beamten oder anderen Arbeitnehmern sehr früh.
Selbst wenn Sie dann bereits Anspruch auf den höchstmöglichen Ruhegehaltssatz erworben haben, können Sie in der Regel Ihren bisherigen Lebensstandard nicht aufrechterhalten. Um sich diese Situation zu erleichtern, sollten Sie frühzeitig an eine zusätzliche Altersvorsorge denken.

Weitere Informationen zum Rahmenvertrag

Ihre Vorteile durch die Zusatzversorgung

  • Versicherungsschutz bei allen vom Bundestag beschlossenen Einsätzen – auch bei Einsatz von Waffengewalt
  • Versicherungsschutz weltweit bei Krankheiten und Unfällen im Dienst und während der Freizeit
  • Eine monatliche Rente bis zum versicherten Endalter
  • Eine Todesfallleistung zur Hinterbliebenenversorgung
  • Zuschlagfreie Versicherung aller militärischen Risiken, auch für das besonders gefährdete Personal (z. B. Strahlflugzeugführer, KSK, Fallschirmjäger, Kampfschwimmer, U-Boot-Besatzungen)
  • Möglichkeit der Fortführung der Zusatzversorgung nach Dienstzeitende beim Rahmenvertrag oder einem der 20 Konsorten als BU/DU-Versicherung
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Die Zusatzversorgung im Rahmenvertrag Bundeswehr

Weitere Details zur Zusatzversorgung im Überblick

Produktflyer Sicherheit bei Dienstunfähigkeit

Optimaler Schutz bei Dienstunfähigkeit und Altersvorsorge - Die Zusatzversorgung für Berufssoldaten -

Die Zusatzversorgung im Rahmenvertrag Bundeswehr bietet Berufssoldaten einen unverzichtbaren Versicherungsschutz. Im Falle einer Dienstunfähigkeit sind Sie optimal abgesichert. Zudem sind auch Ihre Hinterbliebenen im Ernstfall gut versorgt.

Für weiterführende Fragen zur Zusatzversorgung und dem Rahmenvertrag Bundeswehr mit dem Bundesministerium der Verteidigung stehen wir Ihnen gerne zur  Verfügung: Nutzen Sie die persönliche Beratung durch Ihren Rahmenvertragsbeauftragten, unsere Service- Hotline oder kontaktieren Sie uns ganz einfach per E-Mail.

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Weiterer Versicherungsschutz im Rahmenvertrag Bundeswehr