Beim Arzt

Finanzielle Einbußen wegen Dienstunfähigkeit

Im Fall der Dienstunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen
müssen Sie mit erheblichen finanziellen Einbußen rechnen,
insbesondere, wenn keine WDB vorliegt.

  • Es droht der teilweise oder völlige Verlust der Übergangsgebührnisse und der Übergangsbeihilfe.
  • Selbst, wenn gleichzeitig eine Erwerbsminderung anerkannt wird und die Wartezeit in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt ist oder als erfüllt gilt, reichen die Rentenleistungen zur Erhaltung des gewohnten Lebensstandards nicht aus.
  • Auch für die Hinterbliebenen ergeben sich erhebliche Versorgungslücken.

Die Lösung - Der Rahmenvertrag mit dem BMVg

In Erkenntnis dieser Situation hat der Dienstherr schon im Jahre 1962 durch einen Rahmenvertrag mit einem Konsortium von 21 Versicherungsgesellschaften unter Federführung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung AG seinen Soldatinnen und Soldaten, Beamtinnen und Beamten der Bundeswehr die Möglichkeit geschaffen, sich zusätzlich gegen die finanziellen Folgen einer Entlassung oder Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit abzusichern und für Hinterbliebene vorzusorgen.

Mit der Wahl eines entsprechenden Tarifs können Soldatinnen und Soldaten ihre spätere Altersversorgung durch zusätzliche Kapitalbildung ergänzen.

Im VMBl 1993 (Seite 271 ff) ist der Vertrag in seiner gültigen Fassung vom 9. September 1992 veröffentlicht.

Das Merkblatt des Bundesamtes für Wehrverwaltung (PS4 – Az –23 – 60 – 01) vom 01. Dezember 2011, legt die Grundsätze für die laufende Unterrichtung der Soldatinnen und Soldaten, Beamtinnen und Beamten in den Einheiten und Dienststellen durch Rahmenvertragsbeauftragte (RVB) fest.

BMVg PSZ III 1 weist in seinem Schreiben vom 27. August 2009 an alle Dienststellen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass diese Unterrichtungen über die Absicherung des Risikos der Dienstunfähigkeit gestattet sind.
Sie müssen in den Dienstplan aufgenommen werden. Der Inhalt des VMBl 1993 (Seite 271 ff) stellt eine Ausnahme gegenüber dem generellen Verbot dar, Versicherungen in den Liegenschaften anzubieten.

Die Konsorten im Rahmenvertrag mit dem BMVg

Allianz
Alte Leipziger
AXA
Bayerische Beamten
Bayern
DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung AG
Debeka
Delta Lloyd
Deutscher Ring
ERGO
Gothaer
HDI-Gerling
Iduna Vereinigte
Karlsruher
Nürnberger
Provinzial Rheinprovinz
R+V
Stuttgarter
Württembergische
WWK
Zurich Deutscher Herold