Dienstunfähigkeit

Die ZDv 46/1* legt die Tauglichkeitskriterien für den Soldaten fest. Entspricht sein Tauglichkeitsgrad nicht mehr den gesundheitlichen Anforderungen, die an ihn als Soldaten auf Zeit zu stellen sind, so wird er dienstunfähig.
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* Bestimmungen für die Durchführung der ärztlichen Untersuchung bei Musterung und Dienstantritt von Wehrpflichtigen, Annahme und Einstellung von freiwilligen Bewerbern sowie bei der Entlassung von Soldaten, Juni 1999

Paragraph 55

Folgen der Entlassung wegen Dienstunfähigkeit

Was bedeutet Dienstunfähigkeit?

Dienstunfaehigkeit1

Dienstunfähigkeit ist für die Soldatin oder den Soldaten der entscheidende Begriff. Er beschreibt, dass die Soldatin oder der Soldat aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, ihre/seine Dienstpflichten zu erfüllen, und die Bundeswehr verlassen muss. Die Entlassung wird vom Dienstherrn verfügt.

Das bedeutet nicht, dass sie/er z. B. ihren/seinen erlernten Zivilberuf oder einen anderen nicht mehr ausüben oder einer Erwerbstätigkeit gar nicht mehr oder nur eingeschränkt nachgehen kann. In über 90 % aller Fälle von Dienstunfähigkeit liegt nicht zugleich eine Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit vor!

Eine volle oder halbe Erwerbsminderung führt zur Leistung durch die gesetzliche Rentenversicherung, wenn die/der geschädigte und entlassene Soldatin oder Soldat gar nicht mehr oder nur noch zwischen 3 und 6 Stunden täglich „irgendetwas“ arbeiten kann und sie/er die „Wartezeit“ erfüllt hat. Diese ist dann erfüllt, wenn sie/er 5 Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt bzw. in der Summe aus Beitragszeit und Dienstzeit 5 Jahre erreicht hat. Das ist bei jungen Soldatinnen und Soldaten oft nicht der Fall (Ausnahme: bei Wehrdienstbeschädigung – WDB – gilt die Wartezeit als erfüllt).

Die Rentenhöhe aus dem gesetzlichen Sicherungssystem beträgt für die junge Soldatin oder den jungen Soldaten bei voller Erwerbsminderung ca. 800 € monatlich, bei halber Erwerbsminderung ca. 400 €.

Aber Vorsicht: Dienstunfähigkeit als Soldatin oder Soldat löst nicht automatisch einen Leistungsanspruch aus dem gesetzlichen Sicherungssystem oder aus einer privat abgeschlossenen Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsabsicherung aus.

Folgen der Entlassung wegen Dienstunfähigkeit

Ihre Rentenansprüche

Rentenansprüche wegen Erwerbsminderung aus dem gesetzlichen Sicherungssystem bestehen aber erst nach Erfüllung der Wartezeit von 5 Jahren (die Dienstzeit bei der Bundeswehr zählt als Pflichtbeitragszeit) oder wenn die Wartezeit als erfüllt gilt (z.B. bei Dienstunfähigkeit wegen anerkannter Wehrdienstbeschädigung).

Höhe der Rentenansprüche