
Als Beamtin oder Beamter der Bundeswehr scheiden Sie im Normalfall mit dem Erreichen der Altersgrenze aus. Sie beziehen dann ein Ruhegehalt, das auf der Grundlage der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge und der ruhegehaltfähigen Dienstzeit berechnet wird.

Der Versorgungsanspruch, der sich ergibt, hängt ab vom Status des Beamten und von der Ursache der Dienstunfähigkeit.

Für die Nachversicherung in der Gesetzlichen Rentenversicherung und die sich daraus ergebenden Rentenansprüche gelten dieselben Aussagen wie für den wegen DU entlassenen Soldaten auf Zeit.
Die Berechnung des Ruhegehaltes bzw. Unfallruhegehaltes und der Hinterbliebenenversorgung erfolgt analog zum Berufssoldaten, der wegen DU in den Ruhestand versetzt wird oder verstorben ist.
Ebenso gelten die Vorschläge zur Milderung der Folgen des Problems einer Entlassung oder Versetzung in den Ruhestand wegen DU auch für Sie.
Bitte lassen Sie sich von uns beraten!