Beim Arzt

Bei Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit müssen Sie mit erheblichen finanziellen Einbußen rechnen, insbesondere, wenn kein Dienstunfall und keine WDB vorliegt.

Vor allem bei Krankheit oder Unfall im außerdienstlichen Bereich bleibt Ihr Ruhegehalt weit hinter den letzten Dienstbezügen zurück.

Im Todesfall gilt dies auch für die Versorgungsbezüge Ihrer Hinterbliebenen.

Als Soldat erreichen Sie Ihre besondere Altersgrenze im Gegensatz zu Beamten oder anderen Arbeitnehmern sehr früh.

Selbst wenn Sie dann bereits Anspruch auf den höchstmöglichen Ruhegehaltsatz erworben haben, können Sie in der Regel Ihren bisherigen Lebensstandard nicht aufrechterhalten, und es wird schwieriger, finanziellen Verpflichtungen (Kosten für die Ausbildung Ihrer Kinder, Belastungen auf dem eigenen Haus oder der Wohnung) nachzukommen.

Um sich diese Situation zu erleichtern, sollten Sie frühzeitig an eine zusätzliche Altersversorgung denken, zumal Sie auch künftig mit Einschränkung der Leistungen des Dienstherrn bei Ihrer Versorgung rechnen müssen.

Die Lösung - Der Rahmenvertrag mit dem BMVg

In Erkenntnis dieser Situation hat der Dienstherr schon im Jahre 1962 durch einen Rahmenvertrag mit einem Konsortium von 21 Versicherungsgesellschaften unter Federführung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung AG seinen Soldatinnen und Soldaten, Beamtinnen und Beamten die Möglichkeit geschaffen, sich zusätzlich gegen die finanziellen Folgen einer Entlassung oder Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit abzusichern und für Hinterbliebene vorzusorgen. Diese Maßnahme hat besonders für Berufssoldatinnen und -soldaten inzwischen noch an Bedeutung gewonnen.

Mit Wahl eines entsprechenden Tarifs können sie ihre spätere Altersversorgung durch zusätzliche Kapitalbildung ergänzen.

Im VMBl 1993 (Seite 271 ff) ist der Vertrag in seiner gültigen Fassung vom 9. September 1992 veröffentlicht.

Das Merkblatt des Bundesamtes für Wehrverwaltung (PS4 - Az - 23 - 60 - 01) vom 01. Dezember 2011, legt die Grundsätze für die laufende Unterrichtung der Soldatinnen und Soldaten, Beamtinnen und Beamten in den Einheiten und Dienststellen durch Rahmenvertragsbeauftragte (RVB) fest.

BMVg PSZ III 1 weist in seinem Schreiben vom 27. August 2009 an alle Dienststellen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass diese Unterrichtungen über die Absicherung des Risikos der Dienstunfähigkeit gestattet sind.
Sie müssen in den Dienstplan aufgenommen werden. Der Inhalt des VMBl 1993 (Seite 271 ff) stellt eine Ausnahme gegenüber dem generellen Verbot dar, Versicherungen in den Liegenschaften anzubieten.

Die Konsorten im Rahmenvertrag mit dem BMVg

Allianz
Alte Leipziger
AXA
Bayerische Beamten
Bayern
DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung AG
Debeka
Delta Lloyd
Deutscher Ring
ERGO
Gothaer
HDI-Gerling
Iduna Vereinigte
Karlsruher
Nürnberger
Provinzial Rheinprovinz
R+V
Stuttgarter
Württembergische
WWK
Zurich Deutscher Herold