Dienstunfähigkeit

Im Gegensatz zum Soldaten auf Zeit (SaZ), der bei DU gemäß § 55 Abs. 2 SG aus der Bundeswehr entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert wird, werden Sie als Berufssoldat bei DU nach § 44 Abs. 3 SG in den Ruhestand versetzt.

Die ZDv 46/1* legt die Tauglichkeitskriterien für den Soldaten fest. Entspricht sein Tauglichkeitsgrad nicht mehr den gesundheitlichen Anforderungen, die an ihn als Soldaten zu stellen sind, so wird er dienstunfähig.
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* Bestimmungen für die Durchführung der ärztlichen Untersuchung bei Musterung und Dienstantritt von Wehrpflichtigen, Annahme und Einstellung von freiwilligen Bewerbern sowie bei der Entlassung von Soldaten, Juni 1999

Dienstunfähigkeit kann verursacht werden durch