Gelöbnis

Der Rahmenvertrag zwischen dem Bundesminister der Verteidigung und einem Konsortium von jetzt 21 Versicherungsgesellschaften (VMBl 1993 S. 271 ff) bietet seit 1962 finanziellen Schutz bei Entlassung bzw. Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit.

Auf den folgenden Seiten erläutern wir Ihnen Ihre Lage im Fall der Dienstunfähigkeit und stellen Ihnen Möglichkeiten vor, wie Sie finanzielle Einbußen mindern und Versorgungslücken schließen können.

Diese Informationen ergänzen die Unterrichtungen durch Rahmenvertragsbeauftragte (RVB) in der Truppe. Zur Verbindungsaufnahme für weitere Beratung oder persönlichen Kontakt wenden Sie sich bitte an den für Ihren Standort zuständigen


Rahmenvertragsbeauftragten

oder per Mail an den Organisationsleiter für den Rahmenvertrag Bundeswehr: Rahmenvertrag@rv-bundeswehr.de.

Wir freuen uns über Ihr Interesse!